Getränkefachhandel Fiwa

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1. Preise

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich je Fl. bzw. Kasten/Karton zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Mehrwegware zuzüglich Pfand) und sind unverbindlich und freibleibend.

Druckfehler vorbehalten. Leihgebühren gelten für jeweils 5 Tage.

Bei Selbstabholung gelten von dieser Preisliste abweichende Abholpreise.

2. Lieferung

Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Bei Erhalt quittiert der Käufer den einwandfreien Empfang der Ware. Beanstandungen sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen; sonstige Reklamationen unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch 5 Tage nach der Lieferung. Reklamationen müssen bei verdeckten Mängeln in geeigneter Form nachgewiesen werden.

Danach sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen, die Ware gilt als mangelfrei geliefert. GSF ersetzt solche Schäden, die nachweislich durch ihr Verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Unsere Lieferungen verstehen sich frei Haus ab einem Nettowarenwert von 200 €. Für Mindermengen erheben wir einen Transportkostenaufschlag bis 50 €.

3. Rückbier

Gutschrift für Rückbier erfolgt nur nach Gutschrift durch die Brauerei. Voraussetzung ist ein deutlich erkennbares Abfüll- oder MHD.

Unter 50% Inhalt erfolgt grundsätzlich keine Gutschrift.

4. Kommissionen

Ware wird nur nach vorheriger Absprache in Kommission abgegeben. Rücknahme von Kommissionsware nur in Originalverpackung, Mehrweg nur volle Kästen, Leihartikel in gereinigtem Zustand. Sonst berechnen wir 3% Aufschlag auf den Warenwert.

Bei Rückgaben über 50% berechnen wir 3% auf Rückgabewarenwert. Abrechnung nach Absprache innerhalb von 1 Woche nach Abholung/Lieferung oder Berechnung des kompletten Warenbezugs.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, sofort ohne Abzug zu zahlen, da Skonto bereits berücksichtigt ist. Bei Zahlung durch Scheck oder Bankeinzug gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug findet § 204 BGB in der Neufassung vom 01. Mai 2000 Anwendung. Hat sich nach unserer Meinung die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, so sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits längere, regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen. GSF behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller sonstigen gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen vor.

In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware zu nehmen. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen. Es gilt hiermit als vereinbart, dass alle sich aus einer Verfügung ergebenen Ansprüche des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte als an GSF abgetreten gelten. Eine Verpfändung und Sicherheitsübereignung der von GSF gelieferten Waren und Außenstände ist nicht statthaft. Der Kunde hat im Fall einer Inanspruchnahme der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware durch Dritte GSF unverzüglich Mitteilung zu machen und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen zu treffen. Für Rücklastschriften oder Rückschecks berechnen wir 12,50 €, für Mahnungen 5,00 €.

6. Leergut

Das Leergut (das sind Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer und C02-Flaschen) werden dem Kunden entsprechend der §5 596 ff. und 607 ff. BGB nur leihweise bzw. als Sachdarlehen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen. Aus Gründen der Eigentumssicherung wird für Leergut ein Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, das zugleich mit der Rechnung zu bezahlen ist. Zurückgegebenes Leergut wird vom Fahrer notiert und mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben (versetzte Pfandgutschrift). Für die Gutschrift ist die von GSF festgestellte Art und Zahl des zurückgenommenen Leergutes maßgebend. Jede nicht zweckentsprechende Verfügung oder Verpfändung des Leergutes berechtigt GSF zu Schadenersatzansprüchen.

Für Leergut, das bei Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben worden ist, können wir den Wiederbeschaffungspreis zum Tagesneuwert unter Verrechnung des entsprechenden Pfandgeldes verlangen. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet.

Werden nach Ablauf von 24 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen die Kohlensäureflaschen nicht zurückgegeben, berechnen wir den Wiederbeschaffungspreis.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Abnahme und Eignungsübertragung, sowie Zahlung und Rückgabe des Leergutes ist Finsterwalde.

Gerichtsstand – auch im Scheck- und Wechselprozess- ist Finsterwalde.

8. Geltung der AGB

Durch seine Bestellung erkennt der Kunde die vorstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Andere als die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen sind nur durch schriftliche Individualvereinbarungen möglich.

9. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Firma Finsterwalder Getränke & Spirituosen Vertriebsgesellschaft mbH führt bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einem andren Unternehmen.

Dafür kann es erforderlich sein, dass Ihre personenbezogenen Daten an diese Unternehmen weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Der Vertragspartner willigt insoweit ein, dass die Firma Finsterwalder Getränke und Spirituosen Vertriebsgesellschaft mbH die personenbezogenen Daten des Vertragspartners an andere Unternehmen zur Verwaltung des Vertragsverhältnisses weitergibt und die Daten von diesen Unternehmen verwendet werden, soweit dies zur Bearbeitung erforderlich ist.

So finden Sie uns


Am Holländer 4, 03238 Massen


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